Liebe FahrschülerInnen!

Aufgrund des Lockdowns vom 22. November bis 13. Dezember gelten für Fahrschulen folgende Bestimmungen:

-Büro: Kunden dürfen wir weiterhin mit einem 2G-Nachweis zur persönlichen Beratung empfangen. Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht und 2m Mindestabstand. Wir sind natürlich auch telefonisch und per E-Mail erreichbar.

-Theorieunterricht:  Gruppenkurse dürfen nur noch angeboten werden, wenn diese unbedingt für berufliche Aus – oder Fortbildungszwecke notwendig sind.

-Fahrstunden: Sowohl Fahrstunden als auch Perfektionsfahrten und L17-Übungsfahrten sind erlaubt.

Für alle Personen im Auto besteht FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).

-Prüfungen: Theorieprüfungen finden vorrübergehend nicht statt, Praxisprüfungen können jedoch weiterhin abgehalten werden.

-Fahrsicherheitstrainings: finden aufgrund des Verbots für Gruppenkurse nicht statt.

Euer Fahrschule Mayer Team