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Bus

Klassen: D, D95

Kurstermine

Die benötigten Kurstermine und Fahrstunden werden individuell vereinbart.

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Information

Ausbildungsbeginn

  • ab 20,5 Jahren

Vorraussetzungen

  • Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B
  • Mindestalter von 24 Jahren
    • oder Mindestalter von 21 Jahren und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
    • oder Mindestalter von 21 Jahren und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs

Allgemeines

Bewerberinnen/Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D müssen sich einem verkehrspsychologischen Screening unterziehen (zusätzlich zum ärztlichen Gutachten). Untersucht werden u.a. die

  • Beobachtungs- und Konzentrationsfähigkeit,
  • Belastbarkeit und Koordination sowie
  • Motivation für den Erwerb dieser Lenkberechtigung.

 

Befristung

  • Unter 60 Jahren:
    • fünf Jahre
  • Ab 60 Jahren:
    • zwei Jahre

 

Verlängerung
Die Lenkberechtigung für die Klasse D muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Besonderheiten

Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Fahrzeugen der Klasse D gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).

Quelle: HELP.gv.at (Stand 02/2019)

Telefon
03452 82138
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 09:00 – 12:00
Mo-Fr: 15:00 – 17:00

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