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Leichtmotorrad

Klasse: B | Code: 111

Kurstermine

Die benötigten 6 Fahrstunden werden individuell vereinbart.

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Informationen

Ausbildungsbeginn

  • ab 5 Jahre Lenkberechtigung der Klasse B

Vorraussetzungen

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
  • Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen

Allgemeines

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS); Verhältnis von Leistung /Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung

Besonderheiten

Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
EU-Ausland

Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

  • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
  • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
  • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
  • Italien
  • Lettland

Quelle: HELP.gv.at, ÖAMTC (Stand 02/2019)

Telefon
03452 82138
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 09:00 – 12:00
Mo-Fr: 15:00 – 17:00

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