Freitag 17:00-20:20 Uhr / Samstag 08:00-11:20 Uhr / Freitag 17:00-18:40 Uhr
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Bei gleichzeitiger Antragstellung der Lenkberechtigung für die Klassen B und C kann die Antragstellerin/der Antragsteller erst dann zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C zugelassen werden, wenn sie/er die theoretische und auch praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden hat.
Befristung
Alle ab 19. Jänner 2013 erteilten Lenkberechtigungen:
Verlängerung
Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Quelle: HELP.gv.at (Stand 02/2019)