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Moped

Klasse: AM

Kurstermine

  • 27.12 + 28.12

 

Kurszeiten:

Montag-Dienstag 17:00 – 20:20 Uhr

 

  • 27.01 + 28.01

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00Uhr

  • 17.02 + 18.02

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00Uhr

  • 10.03 + 11.03

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

  • 12.04 + 13.04

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00Uhr

  • 05.05 + 06.05

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

  • 02.06 + 03.06

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00Uhr

  • 05.07 + 06.07
  • 07.07 + 08.07
  • 28.07 + 29.07

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00Uhr

  • 18.08 + 19.08

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

  • 08.09 + 09.09

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

  • 27.10 + 28.10

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

  • 17.11 + 18.11

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

  • 22.12 + 23.12

 

Kurszeiten:

Freitag 17:00 – 20:20 Uhr

Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

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Informationen

Ausbildungsbeginn

  • ab zwei Monate vor dem 15. Geburtstag

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Theorieprüfung (Mopedprüfung)
  • Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) am Übungsplatz
  • Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor oder der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
  • Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Lenken im öffentlichen Verkehr
  • Unter 16 Jahren: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • Ärztliches Gutachten, wenn die Klasse AM ab 20 Jahren beantragt wird.

Allgemeines

Ein Moped ist laut Gesetz als ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit definiert.

Seit 19. Jänner 2013 ist für das Lenken von Mopeds die Lenkberechtigung Klasse AM (umgangssprachlich oft auch als „Mopedführerschein“ bezeichnet) erforderlich. Diese Klasse findet sich am Führerschein – für jede Bewerberin/jeden Bewerber wird daher ein Scheckkartenführerschein ausgestellt.

Mopedausweise bleiben weiterhin gültig, müssen aber bis 19. Jänner 2033 in einen „Mopedführerschein“ umgeschrieben werden.

Die Klasse AM kann ab 15 Jahren erworben werden. Die Ausbildung zur Erlangung der Lenkberechtigung für die Klasse AM kann frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.

Besitzt jemand eine Lenkberechtigung für die Klasse B, ist für das Lenken von Mopeds keine Lenkberechtigung Klasse AM erforderlich. Das Gleiche gilt bei Besitz einer der nachfolgend angeführten Lenkberechtigungen: A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F.

Besonderheiten

Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).

Quelle: HELP.gv.at (Stand 02/2019)

Telefon
03452 82138
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 09:00 – 12:00
Mo-Fr: 15:00 – 17:00

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